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Online-Handel erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
In Deutschland kaufen über 30 Millionen Menschen
regelmäßig im Internet ein und nutzen die
Vorteile des E-Commerce: rund um die Uhr nach Produkten
stöbern und shoppen. Bestellen kann man
ganz bequem per Mausklick, die Ware wird direkt
nach Hause geliefert.
Die überwältigende Mehrheit der Einkäufe läuft völlig
reibungslos ab. Falls es allerdings doch einmal
Probleme geben sollte, ist es gut, seine Rechte zu
kennen. Diese Broschüre gibt Ihnen einige hilfreiche
Tipps und rechtliche Hinweise.
Sie haben einen Artikel online
gekauft und bezahlt, aber nicht
erhalten?
Grundsätzlich gilt: Sobald es zwischen Käufer und
Verkäufer zu einem wirksamen Kaufvertrag gekommen
ist, ist der Verkäufer zur Übergabe der Ware
verpflichtet.
Was kann ich tun, wenn ich den Artikel
bezahlt habe, er aber nicht geliefert wird?
- Seriöse Online-Händler kümmern sich um die Anliegen
ihrer Kunden. Sie sollten zunächst per E-Mail oder Telefon
versuchen, direkten Kontakt mit dem Verkäufer
aufzunehmen und das Problem im Dialog zu lösen.
Online-Marktplätze und Gütesiegel-Anbieter bieten
oftmals zusätzliche Hilfestellungen (siehe Infokasten
„Weitere Tipps“).
- Führt der Kontaktversuch zu keiner Lösung, setzen Sie
dem Verkäufer eine angemessene Frist von beispielsweise
10 Tagen zur Lieferung des Artikels. Am besten nutzen
Sie hierfür ein Einschreiben mit Rückschein, um im Zweifel
die Fristsetzung beweisen zu können.
- Liefert der Verkäufer innerhalb der gesetzten Frist
nicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
| a) |
Wenn Sie die Ware weiterhin haben möchten, können
Sie Ihren Lieferanspruch auf rechtlichem Wege
durchsetzen und dafür, falls nötig, anwaltliche Hilfe
in Anspruch nehmen. |
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| b) |
Wenn Sie Ihr Geld erstattet haben möchten, treten
Sie vom Vertrag zurück. Hierbei empfiehlt es sich
ebenfalls, die Rücktrittserklärung per Einschreiben
zu versenden und gleichzeitig den Kaufpreis zurückzufordern.
Wenn Sie bei einem gewerblichen
Anbieter gekauft haben, können Sie auch von Ihrem
gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch
machen (siehe Infokasten „Widerrufs- oder
Rückgaberecht“).
Erhalten Sie das Geld nicht zurück, können Sie als
letztes Mittel rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt oder
eine andere Rechtsberatungsstelle. |
-
Sollte ein Betrugsfall vorliegen, können Sie bei Ihrer
örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten.
Dafür sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
verfügbare Daten des Verkäufers, einen Ausdruck
des Angebots sowie einen Zahlungsbeleg.
Weitere Tipps:
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Haben Sie über einen Online-Marktplatz gekauft, der
Käufer und Verkäufer zusammenbringt, sollten Sie prüfen,
ob Sie den Kundenservice der Plattform zur Unterstützung der
Problemlösung nutzen können. |
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Prüfen Sie, ob Sie zusätzliche Schutzprogramme, die einige
Online-Marktplätze anbieten, nutzen können, wie z. B. auf eBay
den PayPal-Käuferschutz. |
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Internet-Gütesiegel bieten oftmals zusätzliche Sicherheit, z. B.
durch kostenloses Beschwerdemanagement zwischen Käufer
und Verkäufer oder eine Geld-zurück-Garantie. |
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Was kann ich tun, wenn die Ware
beim Versand verloren gegangen oder
beschädigt ist?
- Wenn Sie die Ware bei einem privaten Anbieter gekauft
haben, tragen grundsätzlich Sie als Käufer das Versandrisiko.
Der Verkäufer muss jedoch nachweisen, dass
er den Artikel tatsächlich verschickt hat. Um auf der
sicheren Seite zu sein, sollten Sie deshalb beim Kauf
von einem privaten Anbieter immer eine versicherte Versandart
wählen. Hier stehen Ihnen dann gegebenenfalls
Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu.
- Wenn Sie die Ware als Verbraucher bei einem gewerblichen
Anbieter gekauft haben, trägt immer der Verkäufer
das Versandrisiko und muss bei Verlust oder Beschädigung
der Ware den Kaufpreis erstatten oder erneut
liefern. Sollte er dazu nicht bereit sein, lassen Sie sich
rechtlich beraten und setzen Sie ggf. die Rückerstattung
des Kaufbetrags auf diesem Wege durch.
Widerrufs- oder Rückgaberecht
Als Kunde haben Sie bei gewerblichen Anbietern entweder
ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Beides erlaubt Ihnen als
Käufer, im Rahmen einer Frist von mindestens 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen von einem über das Internet geschlossenen
Vertrag zurückzutreten. Hierbei gibt es einige Ausnahmen – etwa
für verderbliche Waren. Der jeweiligen Kundeninformation können
Sie entnehmen, ob Ihnen statt des Widerrufs- ein Rückgaberecht
eingeräumt wird.
Wenn Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, genügt ein formloses
Schreiben, auch per E-Mail. Sie sind zur Rücksendung der Ware verpflichtet,
falls diese sich als Paket versenden lässt; ansonsten muss
der Verkäufer die Ware abholen. Hat Ihnen der Verkäufer statt des
Widerrufsrechts ein Rückgaberecht eingeräumt, können Sie sich nur
vom Vertrag lösen, indem Sie den Kaufgegenstand an den Verkäufer
zurücksenden. Die Kosten für die Rücksendung muss grundsätzlich
der Verkäufer übernehmen. Im Falle des Widerrufsrechts können
Ihnen die Rücksendekosten auferlegt werden, wenn der Warenwert
40 Euro nicht übersteigt. Auf eine solche Regelung muss der Verkäufer
Sie jedoch hinweisen. Für die Rücksendung der Ware nutzen
Sie am besten den häufig beigelegten Rücklieferungsschein. |
Die gekaufte Ware wurde geliefert,
ist aber mangelhaft?
Sie haben einen Artikel bei einem gewerblichen Anbieter
gekauft, aber die erhaltene Ware weist einen Mangel auf.
Was kann ich tun?
- Handelt es sich um einen Kauf von einem gewerblichen
Verkäufer, können Sie von Ihrem gesetzlichen
Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen
(siehe Infokasten „Widerrufs- oder Rückgaberecht“).
- Prüfen Sie, ob die Ware tatsächlich einen Mangel aufweist. „Mangel“ heißt: Die Ware weist nicht die im Kaufvertrag
vereinbarte Beschaffenheit auf oder besitzt
nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften.
Siehe Infokasten „Gewährleistungsrecht“.
- Weist die Ware tatsächlich einen Mangel auf, stehen
Ihnen bestimmte Rechte zu:
| a) |
Der Verkäufer hat zunächst das Recht und die Pflicht
zur Nacherfüllung. Das bedeutet, er kann den Mangel
durch Reparatur oder Nachlieferung mangelfreier
Ware ausräumen. Hierbei können Sie als Käufer entscheiden,
was Sie bevorzugen. Das Gesetz verlangt,
dass Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung setzen müssen, z. B. 10 Tage. |
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| b) |
Wenn die Nacherfüllung nicht erfolgreich ist oder
der Verkäufer sich weigert, können Sie vom Vertrag
zurücktreten. Den Rücktritt müssen Sie gegenüber
dem Verkäufer erklären – am besten per Einschreiben
mit Rückschein – und die Ware zurücksenden.
Der Verkäufer ist dann zur Erstattung des Kaufpreises
verpflichtet. |
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| c) |
Möchten Sie den Artikel trotz des Mangels behalten,
können Sie sich mit dem Verkäufer auf die Erstattung
eines Teilbetrags des Kaufpreises einigen. |
- Zahlt Ihnen der Verkäufer den Kaufpreis oder Teilbetrag
nicht zurück, können Sie rechtliche Schritte
. In diesem Fall verfahren Sie wie bereits
zuvor beschrieben.
Gewährleistungsrecht
Unter dem Begriff der Gewährleistung versteht man die
gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel der
Ware einzustehen (Mängelhaftung). Die Gewährleistungspflicht
des Verkäufers räumt dem Käufer Rechte ein, falls die
Ware bei der Übergabe mangelhaft ist. Die Gewährleistung umfasst
keine Fehler, die durch den Gebrauch verursacht werden.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Neuware beträgt
2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe. Bei gebrauchten
Waren kann ein gewerblicher Verkäufer diese Frist auf 1 Jahr
verkürzen. Der Verkäufer oder Hersteller kann die Gewährleistungspflicht
mit einer Garantie freiwillig auf längere Zeit ausdehnen,
auch nur auf bestimmte Teilbereiche. Lesen Sie dazu
die Garantiebedingungen sorgfältig durch. |
Gewährleistung bei privaten Verkäufern
Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen.
Achten Sie also auf Angaben im Angebot. Der
Gewährleistungsausschluss ist jedoch nicht wirksam, wenn ein
Mangel der Ware verschwiegen oder bewusst falsche Angaben zum
Artikel gemacht wurden. Bei Verdacht auf mutwillige Täuschung
können Sie Ihre Ansprüche auf rechtlichem Wege durchsetzen. |
Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie Rat!
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
www.polizei-beratung.de
Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
www.versandhandel.org
Detaillierte Informationen zum Thema Recht beim
Online-Kauf bietet auch das Rechtsportal von eBay unter
www.ebay.de/rechtsportal
Deutschland sicher im Netz e.V.
www.sicher-im-netz.de
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Sicherheit
auf einen Blick: |
Die Safety Card fasst die
7 Goldenen Regeln zum sicheren Online-Handel visuell zusammen.
Safety Card |

Ihre Rechte als
Online-Käufer
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